Liebe Gäste!
Aufgrund der steigenden Inzidenzen gilt seit 08.11.2021 in ganz Österreich Stufe 4.
Dies bedeutet, dass auch in der Hotellerie und Gastronomie für Gäste die 2G-Regel (geimpft/genesen) gilt. Wer geimpft oder genesen ist, muss mit 20.12. zusätzlich einen aktuellen PCR-Test oder einen Drittstich nachweisen können. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper sowie eine Antigen-Test gelten nicht mehr als 2G-Nachweis.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen ;und müssen somit kein Testergebnis vorweisen.
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen.
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ab dem 14. Lebensjahr ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Wir empfehlen Ihnen außerdem eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Familie Krismer